Scheidung und Immobilie: Kredit noch nicht abbezahlt

Zuletzt aktualisiert am 13. Februar 2025

Autor: Belvisio

Lesedauer: 2 Minuten

Eine Scheidung bringt viele emotionale und praktische Herausforderungen mit sich, besonders wenn eine gemeinsam erworbene Immobilie involviert ist, deren Kredit noch nicht abbezahlt ist. In solchen Fällen stehen die betroffenen Parteien vor komplexen finanziellen und rechtlichen Fragestellungen. Wie wird der offene Kredit aufgeteilt? Wer darf in der Immobilie bleiben, und welche Belastungen kommen eventuell auf beide Parteien zu? Wir gehen auf zentrale Aspekte ein, die es zu bedenken gibt.

Rechtliche Grundlagen

Zunächst sollten Sie die rechtlichen Grundlagen klären, um auf dieser Basis alle weiteren Entscheidungen treffen zu können. Da diese rechtlichen Aspekte tiefgreifende finanzielle Auswirkungen haben können, ist es oft ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die bestmögliche Lösung zu finden. In der Theorie ist die Haftung für einen Kredit wie folgt geregelt: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet auch für die Rückzahlung. Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, verändert eine Scheidung nichts an dieser Haftung. Hat nur einer der Partner den Vertrag unterschrieben, haftet auch nur er alleine für die Rückzahlung. Auch dann, wenn der andere Partner als Eigentümer mit im Grundbuch aufgeführt wird. Besteht ein Ehevertrag, kann sich auch aus diesem ergeben, was im Scheidungsfall mit der Immobilie und dem offenen Kredit geschieht.

Möglichkeiten der Aufteilung

Bei der Aufteilung einer noch nicht abbezahlten Immobilie im Rahmen einer Scheidung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie, wobei der Erlös zur Tilgung des offenen Kredits verwendet wird und ein etwaiger Restbetrag zwischen den Parteien aufgeteilt wird. Alternativ kann eine Partei die Immobilie übernehmen und den anderen Ehepartner auszahlen, was oft eine Anpassung des bestehenden Kredits oder eine Neuaufnahme eines Darlehens erfordert. Eine weitere Option ist die gemeinsame Weiterführung des Kredits, wobei beide Parteien weiterhin für die Zahlungen verantwortlich bleiben, was jedoch ein hohes Maß an Kooperation und Vertrauen erfordert. Welche Situation zu Ihnen persönlich passt, hängt von den individuellen Umständen ab.

Finanzielle Aspekte

Zunächst sollte eine realistische Bewertung der Immobilie vorgenommen werden, um den aktuellen Marktwert und die verbleibende Restschuld gegenüberzustellen. Die monatlichen Kreditraten und die Fähigkeit beider Parteien, diese weiterhin zu bedienen, spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob eine Auszahlung oder der gemeinsame Weiterbetrieb des Kredits möglich ist. Bleibt nur einer der Partner in der Immobilie wohnen, bietet es sich häufig an, dass dieser zugleich den Kredit übertragen bekommt. Banken sind nicht dazu verpflichtet, sich auf diese Umschreibung einzulassen, ein gemeinsames Gespräch sorgt aber für Klarheit.

In jedem Fall sollten Sie auf professionelle Unterstützung setzen, wenn sich im Zuge einer Scheidung Fragen zum Verbleib der gemeinsamen Immobilie ergeben. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Phase und helfen mit den richtigen Kontakten auch dabei, alle Unklarheiten zum laufenden Kredit zu klären.

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