Das sollten Sie über die Grunderwerbsteuer wissen

Zuletzt aktualisiert am 12. März 2025

Autor: Belvisio

Lesedauer: 2 Minuten

Der Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der gut durchdacht und geplant sein sollte. Dabei spielt die Grunderwerbsteuer eine zentrale Rolle, die häufig unterschätzt wird. In unserem heutigen Beitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Grunderwerbsteuer näherbringen und Ihnen zeigen, worauf Sie achten sollten.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird. Sie gehört zu den sogenannten Verkehrsteuern und wird auf den Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie erhoben. In Deutschland variiert der Steuersatz je nach Bundesland. Es ist wichtig, diese zusätzliche finanzielle Belastung bei der Planung eines Immobilienerwerbs zu berücksichtigen. Bei Belvisio beraten wir Sie umfassend zu allen Aspekten der Grunderwerbsteuer, damit Sie bestens vorbereitet sind.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Köln?

Die Grunderwerbsteuer in Köln, wie im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen, beträgt aktuell 6,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Dieser Steuersatz gehört zu den höheren in Deutschland, wo die Sätze je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % variieren. Es ist daher besonders wichtig, diese zusätzliche Kostenbelastung bei der Finanzierung einer Immobilie in Köln einzuplanen. Durch die prozentuale Berechnung kann die Steuer bei höherpreisigen Immobilien erheblich zu Buche schlagen, was bei der Kalkulation des Gesamtbudgets berücksichtigt werden sollte.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück den Besitzer wechselt und ein entsprechender Kaufvertrag geschlossen wird. Dies betrifft sowohl den Kauf von bestehenden Immobilien als auch Neubauten und unbebaute Grundstücke. Auch bei Schenkungen und Erbschaften kann die Grunderwerbsteuer fällig werden, jedoch gibt es hier bestimmte Freibeträge und Ausnahmefälle, die berücksichtigt werden müssen. Wichtig ist, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer fristgerecht an das Finanzamt abführt, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Zahlung und Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt zu zahlen. Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, übermittelt der Notar die relevanten Daten an das Finanzamt, das daraufhin den Steuerbescheid erstellt. Der Käufer ist dann verpflichtet, die fällige Steuer fristgerecht zu entrichten, um den Eintrag ins Grundbuch zu ermöglichen. Es ist wichtig, die Zahlungsfrist einzuhalten, da ansonsten Säumniszuschläge oder weitere rechtliche Konsequenzen drohen können. Ein rechtzeitiger Zahlungseingang gewährleistet, dass der Eigentumsübergang reibungslos vonstattengeht.

Sie haben Fragen zur Grunderwerbsteuer oder allgemein dem Immobilienkauf in Köln? Wir beraten Sie gerne!

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